Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Staatsbeamtinnen und Staatsbeamte
mit diesem Schreiben möchte das Amt für Inneres, Recht und Verwaltungswesen (SAfRuV) über eine akute Änderung mitteilen.
In der Freien Hansestadt Stettbeck treibt seit geraumer Zeit eine Gruppierung welche sich selbst als „Medellín-Kartell“ bezeichnet ihr Unwesen. Verschiedene zuordenbare Mitglieder dieser Gruppierung begehen seitdem beinahe täglich schwerste Straftaten. Im Zuge dessen erlassen wir einen neuen Beschluss.
Mit sofortiger Wirkung wird die Gruppierung als auch alle zuordenbaren Mitglieder der „Medellín-Kartell“ nach § 129a Strafgesetzbuch (StGB) als terroristisch organisierte Vereinigung gekennzeichnet.
Nach sorgfältiger Prüfung wurden vermehrt durch eindeutig zuordenbare Mitglieder Straftaten nach § 211, § 239b und § 226 Strafgesetzbuch festgestellt. Ebenfalls wurden vermehrt Straftaten gegen § 51 Absatz 1 bis 3 des Waffengesetzes festgestellt. Hiernach wird entsprechend § 129a Absatz 1 bis 2 die Kennzeichnung gerechtfertigt.
Gegen diesen Beschluss kann binnen der nächsten vierzehn (14) Tagen anwaltlich begründeter Einspruch erhoben werden.
Ab Veröffentlichung des Beschlusses steht den polizeilichen Behörden der Hansestadt Stettbeck ein vielfältigerer Maßnahmenkatalog im Umgang mit eindeutig zuordenbaren Mitgliedern der „Medellín Kartell“ zur Verfügung.
gez.