Ämter & Behörden

Amt für Inneres, Recht und Verwaltungswesen

Rundwappen Hansestadt Stettbeck
Dr. Paul Brandt
Amtsleiter Amt 22

Einzelerlass der Kommunalverwaltung „Guschov-Mafia“

Stand: 13. Februar 2023

Mit diesem Einzelerlass geht die Kommunalverwaltung in einem direkten Schritt gegen die „Guschov-Mafia“ vor.

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Staatsbeamtinnen und Staatsbeamte

mit diesem Schreiben möchte das Amt für Inneres, Recht und Verwaltungswesen (SAfRuV) über eine akute Änderung mitteilen.

In der Freien Hansestadt Stettbeck kollaborieren die „Guschov-Mafia“ mit der als terroristisch eingestuften Gruppierung namens „Medellín-Kartell“. Verschiedene zuordenbare Mitglieder dieser Gruppierung begehen seitdem beinahe täglich schwerste Straftaten. Im Zuge dessen erlassen wir einen neuen Beschluss.


Erlass:

Mit sofortiger Wirkung wird die Gruppierung als auch alle zuordenbaren Mitglieder der „Guschov-Mafia“ nach § 129a Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) als Terrorismus fördernde Vereinigung gekennzeichnet.


Hinreichende Begründung:

Nach sorgfältiger Prüfung wurden vermehrt durch eindeutig zuordenbare Mitglieder Straftaten nach § 211, § 239b und § 226 Strafgesetzbuch festgestellt. Ebenfalls wurden vermehrt Straftaten gegen § 51 Absatz 1 bis 3 des Waffengesetzes festgestellt. Hiernach wird entsprechend § 129a Absatz 1 bis 2 die Kennzeichnung gerechtfertigt.


Gegen diesen Beschluss kann binnen der nächsten vierzehn (14) Tagen anwaltlich begründeter Einspruch erhoben werden.

Ab Veröffentlichung des Beschlusses steht den polizeilichen Behörden der Hansestadt Stettbeck ein vielfältigerer Maßnahmenkatalog im Umgang mit eindeutig zuordenbaren Mitgliedern der „GuschovMafia“ zur Verfügung.


gez.

Dr. Paul Brandt
Amtsleiter Amt für Inneres, Recht und Verwaltungswesen
Ben Schneider
Oberbürgermeister der Freien Hansestadt Stettbeck

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