Amtliche Abkürzung:
Dekret-WaffG
In der Fassung vom:
15.03.2024
Gültig ab:
15.03.2024
Gültig bis:
Unbestimmt / Widerruf
Dokumententyp:
Dekret
Quelle:
Rundwappen Stettbeck
Dekret zur Einschränkung des Waffengebrauchs am Stadtpark
(Dekret-WaffG)
Vom 15. März 2024

Gesamtausgabe in der unbefristeten Gültigkeit vom 01.01.2024

Stand: bisher keine berechtigten Änderungen.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Titel Gültig ab
- Einführung15.03.2024
- ERLASS15.03.2024
-
Einführung

Mit sofortiger Wirkung wird der Stadtpark zu einer "Waffenfreien Zone" ernannt. Die Vollzugsbeamten der Polizei sind befugt, ohne einen bestimmten Anlass in dieser Zone Fahrzeug- und Personenkontrollen durchzuführen. Es wird keine zeitliche Begrenzung festgelegt.

1.

Zum Stadtpark gehören die Bereich der Postleitzahlen 8037/8054/5053

-
ERLASS

Innerhalb des genannten Bereiches ist das Führen von Schusswaffen, Stich- und Hiebwaffen sowie Anscheinswaffen verboten Geahndet wird ein Verstoß gegen diesen Erlass entsprechend § 51 Abs. 1 Waffengesetz

Innerhalb des genannten Bereiches ist das Tragen von Vermummungen sowie von Schuss- und Stichsicheren Schutzwesten verboten

1

Personen mit amtlich ausgestellten Waffenbesitzkarten, kleinen Waffenscheinen, großen Waffenscheinen oder Jagdscheinen ist es zusätzlich zu den geltenden Regelungen des § 42 Waffengesetz verboten, an öffentlichen Plätzen, im Sinne dieser Verordnung, Waffen offen zu führen oder zu tragen.