§ 12 - Berichte; Dokumentation

Amtliche Abkürzung:
PDVo
In der Fassung vom:
20.01.2023
Gültig ab:
20.01.2023
Gültig bis:
Unbegrenzt
Dokumententyp:
Verordnung
Quelle:
Rundwappen Stettbeck
Allgemeine Dienstvorschrift der Polizei für die Freie Hansestadt Stettbeck
(Polizei-Dienstverordnung - PDVo)
Vom 20. Januar 2023
§ 12 -
Berichte; Dokumentation

(1) Die möglichst ausführliche Dokumentation von Einsätzen und Maßnahmen ist für jeden Polizeivollzugsbeamten verpflichtend, sobald er die Einsatzleitung übernimmt, eine Person verstirbt oder zu Schaden kam.

(2) Weiterhin muss ein Einsatzbericht erstellt werden, wenn ein Ermittlungsverfahren in der Sache absehbar ist, oder eine der beteiligten Personen/Parteien dies wünscht.

(3) Die jeweiligen Formvorgaben sind den Formatvorgaben zu entnehmen.


Diesen Link könenn Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://stettbeck.de/recht/gesetze/PDVo/_P12
Diesen Link könenn Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die Gesamtausgabe verlinken möchten:
https://stettbeck.de/recht/gesetze/PDVo/