Die Regulierungen im Umgang mit der Dienstwaffe sind wie folgt:
(1) Gegen eine einzelne Person
Verhinderung einer Straftat.
Verhinderung der Entziehung eines Straftäters aus der Verhaftung/Festnahme.
Vereitelung der Flucht oder zur Wiederergreifung eines Straftäters.
Verhinderung einer Flucht(-ermöglichung) durch Dritte.
(2) Tödlicher Schuss
Einziges Mittel zur Abwehr gegenwärtiger Lebensgefahr oder gegenwärtiger Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit.
(3) Gegen Menschenmengen
Verhinderung von Gewalttaten oder Straftaten.
Fehlerfolg von einzelnen Zwangsmaßnahmen.
(4) Diese Regularien sind unveränderlich.