Vorgesetzte dürfen im Sinne der Hierarchie innerhalb der Polizei Disziplinarmaßnahmen erheben und anordnen. Hierfür wird zwischen dienstlichen und direkten Disziplinarmaßnahmen unterschieden.
Dienstliche Disziplinarmaßnahmen stellen Maßnahmen mit dienstlicher Konsequenz dar. Darunter gelten vor allem die intern geregelten Strafmaße. Sie dürfen nur durch die Polizeiführung oder eine von dieser beauftragten Person ausgesprochen und angeordnet werden.
Direkte Disziplinarmaßnahmen stellen Maßnahmen ohne direkte dienstliche Konsequenz dar. So wird vereinzeltes Fehlverhalten beispielsweise mit einer Sporteinheit gemaßregelt. Sie dürfen von jedem Vorgesetzten begründet angeordnet werden.