(1) Dem Bürger ist in jeglicher Situation, egal ob als Täter, Tatverdächtiger, Opfer oder Zeuge sowie Unbeteiligter, mit Neutralität, Professionalität und Transparenz zu begegnen.
(2) Im Kontakt zu Bürgern sind die umgangssprachlichen Werte von „Polizei – Ihr Freund und Helfer“ nicht nur als Motto, sondern als Maxime zu verstehen.
(3) Vor dem Gesetz, als auch vor der Polizei, sind alle Personen gleich und ebenso zu behandeln. Dabei dürfen weder Ruf noch Rang oder Funktion die Maßnahme beeinträchtigen.
(4) Die Autorität weiterer Kollegen oder Führungspersonen sind im Bürgerkontakt als auch im Kontakt untereinander nicht zu untergraben oder anzuzweifeln.