§ 3 - Bürgerkontakt

Amtliche Abkürzung:
PDVo
In der Fassung vom:
20.01.2023
Gültig ab:
20.01.2023
Gültig bis:
Unbegrenzt
Dokumententyp:
Verordnung
Quelle:
Rundwappen Stettbeck
Allgemeine Dienstvorschrift der Polizei für die Freie Hansestadt Stettbeck
(Polizei-Dienstverordnung - PDVo)
Vom 20. Januar 2023
§ 3 -
Bürgerkontakt

(1) Dem Bürger ist in jeglicher Situation, egal ob als Täter, Tatverdächtiger, Opfer oder Zeuge sowie Unbeteiligter, mit Neutralität, Professionalität und Transparenz zu begegnen.

(2) Im Kontakt zu Bürgern sind die umgangssprachlichen Werte von „Polizei – Ihr Freund und Helfer“ nicht nur als Motto, sondern als Maxime zu verstehen.

(3) Vor dem Gesetz, als auch vor der Polizei, sind alle Personen gleich und ebenso zu behandeln. Dabei dürfen weder Ruf noch Rang oder Funktion die Maßnahme beeinträchtigen.

(4) Die Autorität weiterer Kollegen oder Führungspersonen sind im Bürgerkontakt als auch im Kontakt untereinander nicht zu untergraben oder anzuzweifeln.


Diesen Link könenn Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
https://stettbeck.de/recht/gesetze/PDVo/_P3
Diesen Link könenn Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die Gesamtausgabe verlinken möchten:
https://stettbeck.de/recht/gesetze/PDVo/