(1) Vorgesetzte eines Polizeivollzugsbeamten sind zu jeder Zeit:
Der Inspekteur der Landespolizei - und seine ständigen Vertreter,
Der höhere Dienst (Laufbahngruppe 2.1),
Der ranghöchste Beamte im Dienst (Schichtleiter),
In der Tätigkeit als Leitstelle – Disponenten,
Einsatzleiter.
(2) Vorgesetzte eines Polizeivollzugsbeamten sind abhängig der Situation und des Sachverhalts:
Die zuständige Dezernatsleitung,
Die zuständige Teamleitung,
Kollegen der Dienst- und Fachaufsicht,
Praxisanleiter und Personaler,
Kollegen mit einem höheren Dienstgrad.