Die Landespolizei nimmt die ihr gegebenen Aufgaben wahr, die sowohl auf den Aufgaben des Bundesrechts als auch des Polizeirechts beruhen. Hierfür wird unterschieden zwischen:
(1) Ordinären Aufgaben
Gefahrenabwehr; Kriminalprävention,
Hilfeleistung
(2) Sekundären Aufgaben
Strafverfolgung
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsregelung und Verkehrsdienst
Amts- und Vollzugshilfe
Auskunftserteilung