§ 9 - Dienstliche Zuständigkeit; Verantwortlichkeit

Amtliche Abkürzung:
PDVo
In der Fassung vom:
20.01.2023
Gültig ab:
20.01.2023
Gültig bis:
Unbegrenzt
Dokumententyp:
Verordnung
Quelle:
Rundwappen Stettbeck
Allgemeine Dienstvorschrift der Polizei für die Freie Hansestadt Stettbeck
(Polizei-Dienstverordnung - PDVo)
Vom 20. Januar 2023
§ 9 -
Dienstliche Zuständigkeit; Verantwortlichkeit

Die Landespolizei nimmt die ihr gegebenen Aufgaben wahr, die sowohl auf den Aufgaben des Bundesrechts als auch des Polizeirechts beruhen. Hierfür wird unterschieden zwischen:

(1) Ordinären Aufgaben

1.

Gefahrenabwehr; Kriminalprävention,

2.

Hilfeleistung

(2) Sekundären Aufgaben

1.

Strafverfolgung

2.

Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

3.

Verkehrsregelung und Verkehrsdienst

4.

Amts- und Vollzugshilfe

5.

Auskunftserteilung


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