(1) Bei der Aufnahme von Anzeigen ist eine genaue Beschreibung und Dokumentation essenziell.
(2) Die Bearbeitung von Anzeigen erfolgt in der Regel nur auf einem Weg. Hierfür erfolgt die Bearbeitung durch die Kriminalpolizei/den Kriminaldauerdienst, sollten eben jene Beamte nicht verfügbar sein und hat der Fall eine Präzedenz, so wird die Anzeige durch Beamte des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes bearbeitet.
Eine möglichst genaue und detailreiche Beschreibung der Maßnahmen ist hierbei dringend erforderlich.